Ihre Rechte

Sie haben Rechte – entweder als betroffene Person, über welche die kantonalen oder kommunalen Behörden Daten bearbeiten, als interessierte Person, die gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Zugang zu Informationen möchte, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind, oder als Beteiligte in einem Verfahren vor einem baselstädtischen öffentlichen Organ.

Betroffene Person

Das Datenschutzrecht gewährt Ihnen das Recht auf Zugang zu Ihren Personendaten. Was bedeutet das für Sie? Welche Möglichkeiten haben Sie? Wie können Sie beispielsweise in Erfahrung bringen, ob Sie im Schengener Informationssystem, oder in einem anderen Informationssystem registriert sind?

Öffentlichkeitsprinzip

Das Öffentlichkeitsprinzip will eine transparente Verwaltung schaffen. Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger? Wie können Sie Zugang zu Informationen erlangen und wenn ja, zu welchen?

Verfahrensrecht

Sie sind Partei in einem Verfahren und möchten Einsicht nehmen in die verfahrensrelevanten Akten. Wie müssen Sie vorgehen?