Recht auf schriftliche Feststellung, dass ein Bearbeiten Ihrer Personendaten widerrechtlich war

Wer kann das Recht auf schriftliche Feststellung, dass ein Bearbeiten seiner Personendaten widerrechtlich war, geltend machen?

Das Recht auf schriftliche Feststellung, dass das Bearbeiten ihrer Personendaten widerrechtlich war, kann jede Person geltend machen, die von einer derartigen Bearbeitung ihrer Personendaten betroffen ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Recht auf schriftliche Feststellung, dass ein Bearbeiten meiner Personendaten widerrechtlich war, geltend machen?

Das Bearbeiten Ihrer Personendaten muss widerrechtlich gewesen sein und Sie müssen ein rechtliches oder tatsächliches Interesse an der Feststellung der widerrechtlichen Bearbeitung nachweisen können. Dieses Interesse ist nach Art. 28a ZGB immer dann gegeben, wenn sich die Persönlichkeitsverletzung «weiterhin störend» auswirken würde.
Der Anspruch auf schriftliche Feststellung, dass ein öffentliches Organ Ihre Personendaten widerrechtlich bearbeitet, ist subsidiär gegenüber den anderen Rechtsansprüchen, die einer von einer Datenbearbeitung betroffenen Person erwachsen können. Der Feststellungsanspruch gelangt damit nur dann zur Anwendung, wenn die Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung nicht von Erfolg gekrönt waren, wenn also beispielsweise ein Verlust der Reputation bereits eingetreten und auch nicht mehr beseitigbar ist.

Gegenüber wem kann ich das Recht auf schriftliche Feststellung, dass ein Bearbeiten meiner Personendaten widerrechtlich war, geltend machen?

Der Anspruch kann gegenüber allen öffentlichen Organen, die widerrechtlich Personendaten bearbeiten, geltend gemacht werden.

Wie kann ich das Recht auf schriftliche Feststellung, dass ein Bearbeiten meiner Personendaten widerrechtlich war, geltend machen?

Sie können das Recht auf schriftliche Feststellung, dass ein Bearbeiten Ihrer Personendaten widerrechtlich war, beim öffentlichen Organ, welches widerrechtlich Daten über Sie bearbeitet, geltend machen. Das Gesetz sieht keine Form für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vor, idealerweise machen Sie Ihre Rechte jedoch schriftlich geltend. Da Sie sich identifizieren müssen, müssen Sie eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes beilegen; Sie können aber nicht zur Identifikation notwendige Angaben wie die Körpergrösse oder den Heimatort abdecken.

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