Öffentlichkeitsprinzip: Recht auf Zugang zu Informationen, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind

Wer kann das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind, geltend machen?

Jede natürliche oder juristische Person hat Anspruch auf den Informationszugang. Eine bestimmte Qualität (z.B. Betroffenheit durch die Informationen, zu denen um Zugang ersucht wird) oder Rolle der gesuchstellenden Person (z.B. Partei in einem Verfahren), wird nicht verlangt.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind, geltend machen?

Der Anspruch auf Informationszugang besteht voraussetzungslos.

Gegenüber wem kann ich das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind, geltend machen?

Sie können das Recht auf Zugang zu Informationen bei jedem öffentlichen Organ geltend machen.

Welche Informationen fallen darunter?

Der Anspruch bezieht sich auf alle Informationen, die beim ersuchten öffentlichen Organ vorhanden sind – mit einer Ausnahme: Aufzeichnungen, die nicht fertig gestellt sind, unterstehen noch nicht dem allgemeinen Informationszugangsrecht.

Das öffentliche Organ hat den Zugang zu Informationen im Einzelfall ganz oder teilweise zu verweigern oder aufzuschieben, wenn eine besondere gesetzliche Geheimhaltungspflicht oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht (§ 29 IDG). Ausserdem sind alle Personendaten zu anonymisieren (§ 30 IDG; mehr zur Anonymisierung)

Wie kann ich das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei einem öffentlichen Organ vorhanden sind, geltend machen?

Das Gesetz sieht keine Form für die Geltendmachung des Anspruchs auf Informationszugang vor, und weil es nicht darauf ankommt, wer die gesuchstellende (bzw. die Zugang erhaltende) Person ist, brauchen Sie sich auch nicht zu identifizieren. Allerdings müssen Sie dem öffentlichen Organ eine Möglichkeit geben, Sie zu kontaktieren um Ihnen den Zugang zu gewähren. Das öffentliche Organ hat dabei aber nicht nachzuprüfen, ob die angegebenen Personalien und die Adresse wirklich stimmen – so braucht es beispielsweise keine aus Vorname und Name zusammengesetzte E-Mai-Adresse, auch eine Fantasie-Adresse genügt.

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