Informations- und Kommunikationstechnologien
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Ohne Informations- und Kommunikationstechnologie kann der Staat heute seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Die Abhängigkeit von dieser Technologie bringt aber auch Risiken mit sich. Nach dem IDG trägt die Dateneignerin die Verantwortung für die Informationssicherheit. Mit der Zuordnung der Verantwortung alleine ist es jedoch noch lange nicht getan. Es braucht ein klares Commitment der obersten Führung dazu, verbindliche Regeln, geeignete Strukturen sowie bewusste und nachvollziehbare Entscheidungen.
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Personendaten dürfen soweit bearbeitet werden, als es zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. In einem Spital, in einer grossen Dienststelle wie der Kantonspolizei, der Sozialhilfe oder der IV-Stelle ist es deshalb unzulässig, wenn alle Mitarbeitenden auf alle Daten über die Klientinnen und Klienten zugreifen können.
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Wir nutzen unser Smartphone ohne Bedenken. Wirklich? Sollten wir unseren Umgang mit dem Smartphone nicht hinterfragen?
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