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Beispielfall: Fotos von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Internet

Weil es sich dadurch eine erhöhte Kundenfreundlichkeit erhofft, möchte ein öffentliches Organ Fotos seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Internet veröffentlichen. Eine betroffene Mitarbeiterin stösst sich daran und möchte deshalb wissen, ob sie sich wehren kann. Zu Recht?

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