Nicht personenbezogenes Bearbeiten von Personendaten

Worum geht es?

Der häufigste Fall des Bearbeitens von Personendaten ist personenbezogen: Es geht um die auf eine bestimmte Person bezogene Aufgabenerfüllung durch das öffentliche Organ.

Beispiele: Die Sozialarbeiterin der Sozialhilfe bearbeitet die Personendaten eines Klienten, um ihm konkret die gesetzlich vorgesehene Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Die Ärztin, welche im Universitätsspital den Patienten untersucht, eine Diagnose stellt und ihm zur Behandlung eine Therapie verschreibt, bearbeitet seine Daten personenbezogen; das Ziel ist es festzustellen, was ihm fehlt und wie seine Leiden behandelt werden können.

Zu einem nicht personenbezogenen Zweck erfolgt ein Bearbeiten von Personendaten, wenn sich der angestrebte Erkenntnisgewinn nicht auf die einzelne, konkret betroffene Person bezieht, sondern auf eine grössere Gesamtheit. 

Beispiel: Die oben erwähnte Ärztin verwendet die Daten des besagten Patienten gemeinsam mit den Daten anderer Patientinnen und Patienten für ein Forschungsprojekt. Der Erkenntnisgewinn, den sie hiermit anstrebt, bezieht sich nicht auf den konkreten Patienten und seine Behandlung, sondern auf alle Patienten mit derselben Krankheit, auf die Verbesserung der Diagnose- und/oder Behandlungsmöglichkeiten.

 

Beispielfall: GeoViewer

Das Statistische Amt veröffentlicht gemeinsam mit dem Grundbuch- und Vermessungsamt kleinräumige statistische Daten im Internet-Stadtplan GeoViewer. Eine unzulässige Bekanntgabe von Personendaten?

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