Videoüberwachung
Öffentliche Organe des Kantons Basel-Stadt dürfen Videoüberwachungsanlagen einsetzen, wenn dies dem Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen beziehungsweise zur Verfolgung solcher strafbarer Handlungen geschieht.
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Öffentliche Organe des Kantons Basel-Stadt dürfen Videoüberwachungsanlagen einsetzen, wenn dies dem Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen beziehungsweise zur Verfolgung solcher strafbarer Handlungen geschieht.