Recht auf Unterlassung einer widerrechtlichen Bearbeitung Ihrer Personendaten

Wer kann das Recht auf Unterlassung geltend machen?

Das Recht auf Unterlassung kann jede Person geltend machen, die von einer widerrechtlichen Bearbeitung ihrer Personendaten betroffen ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Recht auf Unterlassung geltend machen?

Sie müssen ein aktuelles schützenswertes Interesse an der Unterlassung des widerrechtlichen Bearbeitens haben:

  • Widerrechtlich ist das Bearbeiten dann, wenn dem öffentlichen Organ eine hinreichende gesetzliche Grundlage fehlt oder wenn das Bearbeiten nicht verhältnismässig ist.
  • Ein aktuelles schützenswertes Interesse an der Unterlassung der Bearbeitung können Sie dann geltend machen, wenn die nicht geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Personendaten weiterhin zur Aufgabenerfüllung verwendet und/oder an Dritte bekanntgegeben werden.

Gegenüber wem kann ich das Recht auf Unterlassung geltend machen?

Der Anspruch kann gegenüber allen öffentlichen Organen die widerrechtlich Personendaten bearbeiten, geltend gemacht werden.

Wie kann ich das Recht auf Unterlassung geltend machen?

Sie können das Recht auf Unterlassung beim öffentlichen Organ, welches widerrechtlich Daten über Sie bearbeitet, geltend machen. Das Gesetz sieht keine Form für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vor, idealerweise machen Sie Ihre Rechte jedoch schriftlich geltend. Da Sie sich identifizieren müssen, müssen Sie eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes beilegen; Sie können aber nicht zur Identifikation notwendige Angaben wie die Körpergrösse oder den Heimatort abdecken.

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