Verfahrensbeteiligte: Recht auf Akteneinsicht in einem Verfahren

Wer kann das Recht auf Akteneinsicht in einem Verfahren geltend machen?

Berechtigt zur Akteneinsicht sind grundsätzlich die Parteien im Verfahren, in dessen Akten die Einsicht verlangt wird.

Gegenüber wem kann ich verfahrensrechtliche Recht auf Akteneinsicht geltend machen?

Gegenüber der verfahrensleitenden Behörde.

Welche Informationen fallen darunter?

Das Akteneinsichtsrecht umfasst alle Verfahrensakten, die dem öffentlichen Organ im fraglichen Verfahren als Grundlage für die Entscheidung dienen – also nicht nur solche, die Informationen über die gesuchstellende Partei selbst enthalten.

Der Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten geht nur soweit, als nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen, insbesondere von Gegenparteien, ihre Geheimhaltung erfordern. Der Inhalt eines Aktenstückes, in welches die Einsicht verweigert wird, muss jedoch soweit bekannt gegeben werden, als dies ohne Verletzung der zu schützenden Interessen möglich ist.

Wie kann ich das Recht auf Akteneinsicht in einem Verfahren geltend machen?

Schriftlich gegenüber der verfahrensleitenden Behörde.

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