Tätigkeitsbereiche

Aus dem Alltag des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist in den verschiedensten Verwaltungsbereichen aktiv und beantwortet im wahrsten Sinne des Wortes Fragen von A (wie Arbeitsplatz und Datenschutz) bis Z (wie Zugangsrechte). Kontaktiert wird der Datenschutzbeauftragte von Bürgerinnen und Bürgern, von Verwaltungsmitarbeitenden, von Verbänden oder von Medien – entsprechend vielseitig sind die Anliegen und Perspektiven, welche es bei der Beratung oder der Kontrolle zu berücksichtigen gilt.

Bildung

Publikation von Prüfungsergebnissen im Internet, die Durchführung einer Befragung von Schülerinnen und Schülern oder die Zusammenarbeit zwischen den diversen Schulbehörden welche Datenschutzfragen gibt es?

Gesundheit

Gesundheitsdaten bergen ein grosses Stigmatisierungs- und Diskriminierungspotential. Umso wichtiger ist daher der verantwortungsbewusste Umgang mit diesen Informationen.

IT - Informations- und Kommunkationstechnologien

Die Verwaltungen sind heute ohne Informations- und Kommunikationstechnologie nicht mehr denkbar – damit stellen sich auch viele Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Personendaten.

Justiz & Sicherheit

Wie sind Polizeirapporte zu verfassen und wem dürfen sie allenfalls weitergegeben werden? Wer darf in psychiatrische Gutachten in Gerichtsverfahren Einsicht nehmen?

Bau & Verkehr

Auch Gebäudedaten können eine Aussage zu einer Person – nämlich zur Eigentümerin oder zum Eigentümer – machen. Und darf ein Nachbar Einsicht in Ihre Baubewilligung nehmen?

Soziales

Im Sozialbereich arbeiten Arbeitslosenkasse, Sozialhilfe, IV-Stelle und weitere Verwaltungseinheiten und Institutionen zusammen – und tauschen dabei (oftmals besondere) Personendaten aus.

Querschnittsthemen

Viele der Fragen, die an den Datenschutzbeauftragten herangetragen werden, berühren mehrere Rechtsgebiete und lassen sich daher nicht «einem Bereich» zuordnen – Datenschutz ist eine Querschnittsmaterie.

Online-Zugriffe

Möchte ein öffentliches Organ auf Datenbestände eines anderen öffentlichen Organs zugreifen, so bedarf es dazu einer Autorisierung durch die Dateneignerin.