Datenschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Das Datenschutzrecht schützt die Persönlichkeitsrechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Person. Es nennt die Voraussetzungen für ein rechtsstaatlich zulässiges Datenbearbeiten und setzt damit Leitplanken für die Datenbearbeiterinnen und Datenbearbeiter. Den betroffenen Personen wiederum bietet das Datenschutzrecht verschiedene Möglichkeiten, ihre Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen.

Worum geht es?

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz, Schutz der Privatheit - unabhängig davon, ob man «etwas zu verbergen» hat oder nicht.

Was sind Personendaten?

Welche Daten werden denn überhaupt geschützt? Gibt es allenfalls Unterschiede?

Wer ist zuständig?

Wer ist für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Personen zuständig?

Welche Rechte haben Sie?

Ein öffentliches Organ bearbeitet Daten über Sie - welche Rechte stehen Ihnen zu?

Neues Datenschutzrecht

Lesen Sie hier mehr zur umfassenden Überarbeitung des Datenschutzrechts in Europa und in der Schweiz.