Neues Datenschutzrecht

Die Gesetzgebung zum Datenschutz wird zurzeit komplett überarbeitet. Hier finden Sie die Stellungnahme von privatim zum Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie den Leitfaden der Konferenz der Kantonsregierungen für die Kantone zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie der EU sowie des revidierten Europaratsübereinkommens 108.

Stellungnahme privatim zum Vorentwurf Datenschutzgesetz

privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, begrüsst den Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG).

Er bietet die Chance, das Datenschutzrecht den aktuellen Herausforderungen anzupassen und den zunehmenden Risiken für die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte Rechnung zu tragen.

Gleichzeitig legt privatim grossen Wert auf klare Rechtsgrundlagen: Die Rahmenbedingungen müssen eindeutig sein, die datenbearbeitenden Stellen ihre Pflichten genau kennen und die betroffenen Personen wissen, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können.

In dieser Hinsicht weist der VE-DSG nach Ansicht von privatim noch Defizite auf.

Das zentrale Anliegen der Totalrevision des DSG ist es, die Wirkung des Gesetzes und die Rechte der betroffenen Personen zu stärken. Das kann aber nur gelingen, wenn die nötigen Instrumente konsequenter umgesetzt werden.

In welchen Bereichen privatim insbesondere Handlungsbedarf sieht, lesen Sie in der Medienmitteilung und der Zusammenfassung der Stellungnahme zum Vorentwurf.
 

Leitfaden KdK zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts

Am 21. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einer Totalrevi­sion des Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Revision sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Schweiz die Datenschutzkonvention des Eu­roparates ratifizieren und die EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung übernehmen kann. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich bleibt.

Im Hinblick auf den Beitritt der Schweiz zu Schengen liess die KdK 2006 eine Wegleitung zur Umsetzung der mit Sehengen und Dublin übernommenen Datenschutzvorschriften ausarbeiten. Sie bestand aus einer Checkliste sowie dazu gehörenden Erläuterungen. Diese Wegleitung hat die Arbeitsgruppe Datenschutz (BOSD) der KdK aufgrund der neuen Ausgangslage überarbeitet.

Der Leitfaden ist ein Hilfsmittel, das es den Kantonen erleichtern soll, die Vollständigkeit ihrer Datenschutzgesetzgebung zu überprüfen und den noch bestehenden Handlungsbedarf festzustellen.