Checkliste Open Government Data

Wer Informationen über das OGD-Portal veröffentlichen will, muss prüfen, ob das datenschutzrechtlich zulässig ist.

Wenn ein öffentliches Organ Informationen über das Open Government Data-Portal öffentlich zugänglich machen will, muss es vorgängig prüfen, ob die Veröffentlichung zulässig ist. Sind die Daten, die veröffentlicht werden sollen, reine Sachdaten? Kann bei Personendaten, die zugänglich gemacht werden sollen, der Personenbezug irreversibel entfernt werden? Das öffentliche Organ muss das «Restrisiko» der Re-Identifikation von anonymisierten Personendaten übernehmen.