Merkblatt zur Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgesetzgebung

DAS EU-DATENSCHUTZRECHT IST NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN ANWENDBAR.

Das neue EU-Datenschutzrecht gilt unter Umständen auch für Behörden, Einrichtungen und sonstige Stellen ausserhalb der EU. Trifft das auch öffentliche Organe des Kantons Basel-Stadt? Ja, wenn sie Personendaten bearbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU oder wenn sie das Verhalten von Personen in der EU beobachten, insbesondere durch Internet-Tracking. Was heisst das, wenn die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung findet?