Leitfaden Auftragsdatenbearbeitung

Wer Informationen bearbeiten lässt, bleibt verantwortlich.

Wenn ein öffentliches Organ im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung Informationen durch eine dritte Person bearbeiten lässt, bleibt es informations- und datenschutzrechtlich voll verantwortlich. Er muss vertraglich sicherstellen, dass die Auftragnehmerin die Informationen nur so bearbeitet, wie es das selber tun dürfte. Was muss es regeln? Wie sehen mögliche Formulierungen aus?