Medienmitteilung keine Anhaltspunkte zur E-Mail Auswertung durch BVB

Keine Anhaltspunkte für E-Mail-Auswertung durch die BVB bzw. durch die Nodon Consulting AG im Auftrag der BVB

Der Datenschutzbeauftragte hat untersucht, ob die BVB aus datenschutzrechtlicher Sicht die Durchführung einer Administrativuntersuchung an eine externe Firma (Nodon Consulting AG) auslagern durften und ob sie sichergestellt haben, dass die externe Firma als Auftragsdatenbearbeiterin die Informationen nur so bearbeitet, wie es die BVB auch tun dürften.

Dabei stehen dem Datenschutzbeauftragten weitgehende Untersuchungsbefugnisse zu, aber – anders als zum Beispiel den Strafverfolgungsorganen – keine Zwangsmassnahmen.

Der BVB-Verwaltungsrat hat rasch und vorbehaltlos alle Fragen des Datenschutzbeauftragten beantwortet und die verlangten Unterlagen, unter anderem den Auftrag an die Nodon Consulting AG, ausgehändigt. Ebenso konnte der Datenschutzbeauftragte die über die Interviews erstellten Unterlagen einsehen.

Die Untersuchung des Datenschutzbeauftragten hat keine Anhaltspunkte ergeben für den durch Medienberichte entstandenen Verdacht, dass im Zusammenhang mit der Administrativuntersuchung wegen des Verdachts auf unkorrekten Umgang mit vertraulichen Informationen E-Mail- und/oder Telefondaten von den BVB ausgewertet oder der Nodon Consulting AG zur Auswertung ausgehändigt worden sind.

Der Datenschutzbeauftragte hat den BVB zur Sicherstellung, dass Dritte im Auftrag der BVB Informationen nur so bearbeiten, wie es die BVB hätten tun dürfen, vier kleinere Verbesserungen für die künftige Vertragsgestaltung vorgeschlagen.

Über das Resultat der Abklärungen wurde bereits die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt informiert.

Für weitere Auskünfte steht der Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.

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