Medienmitteilung vom 28. Januar 2023 zum europäischen Datenschutztag

privatim und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte haben zum Europäischen Datenschutztag eine Medienmitteilung veröffentlicht.

Erneuerungswahlen und neue Datenschutzgesetzgebungen für Bund und Kantone

Wahlen und Abstimmungen auf allen föderalen Stufen der Schweiz spielen sich in der globalen Realität der Digitalisierung ab. Die Akteure der politischen Meinungsbildung nutzen deren Potenziale, um ihre Botschaften bei den Stimmberechtigten möglichst adressatenspezifisch abzusetzen. Dies ist mit hohen Risiken für die Selbstbestimmung und Privatsphäre der Betroffenen verbunden. 

Mit der Aktualisierung ihres Leitfadens unterstreichen der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) die herausragende Bedeutung, die dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Transparenz im Kontext mit Wahlen und Abstimmungen zukommt:  Die Stimmberechtigten haben ein Recht darauf, nachvollziehen zu können, aufgrund welcher digitaler Bearbeitungsmethoden und Technologien sie angesprochen werden.

Kurz vor den Wahlen, am 1. September 2023, wird das totalrevidierte Bundes-Datenschutzgesetz in Kraft treten. Auch das revidierte baselstädtische Informations- und Datenschutzgesetz wird wohl in diesem Jahr wirksam werden.

Datenschutztag 2023 - Medienmitteilung EDÖB