Stellungnahmen

Maschinenlesbare Stimm- und Wahlzettel, erster Einsatz am 8. März 2015

Anlässlich der Abstimmung vom 8. März 2015 werden im Kanton Basel-Stadt erstmals maschinenlesbare Stimmzettel eingesetzt (Link). Diese Stimmzettel sollen nicht mehr von Wahlhelferinnen und -helfern ausgezählt, sondern mittels Scannern eingelesen und ausgewertet werden.

Der Datenschutzbeauftragte hat im Vorfeld der Abstimmung vom 8. März 2015 geprüft, ob die neuen Stimmzettel und das Auswertungsverfahren den datenschutz- und informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Grundlage dieser Prüfung war zum einen der Entwurf für das Betriebskonzept «Maschinenlesbare Stimmzettel – Ermittlung der Ergebnisse von Abstimmungen und Majorzwahlen» sowie eine Demonstration der Abläufe und eingesetzten Geräte vor Ort.

Die geplante Verwendung von maschinenlesbaren Stimmzetteln am 8. März 2015 erfüllt die datenschutz- und informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben:

  • Das Stimm- und Wahlgeheimnis wird auch mit den neuen Stimmzetteln gewahrt: Es ist nach der Trennung der Briefumschläge (d.h. der Stimmrechtsausweise) von den darin enthaltenen Zetteln nicht mehr möglich, einzelne Stimmabgaben bestimmten Personen zuzuordnen.
  • Unklar ausgefüllte oder beschädigte Stimmzettel, die von den Scannern möglicherweise nicht eingelesen werden können, werden von Hand ausgesondert. Es wird dann im Vier-Augen-Prinzip überprüft, ob allenfalls trotz Verschmutzung oder nicht-vorschriftsgemässem Ankreuzen die Aussage der Wählerin bzw. des Wählers ausgelesen werden kann. 
  • Die Funktionsfähigkeit der Scanner wird vor dem Wahl- bzw. Abstimmungswochenende eingehend mit Test-Unterlagen geprüft.
  • Weder die verwendeten Server noch die verwendeten Laptops sind ans Internet oder an ein externes Netzwerk angeschlossen. Dank dieser autonomen Netzwerkkonfiguration (in sich geschlossenes Netzwerk ohne Internetanschluss) mit zwei Laptop-Arbeitsplätzen ist ein externer Zugriff ausgeschlossen. Sämtliche Geräte sind in einem separaten, abgeschlossenen Raum mit eingeschränkter Zugangsberechtigung aufgestellt.
  • Die ermittelten Resultate werden anhand von Stichproben plausibilisiert und dann nicht via Internet oder USB-Stick o.ä. übermittelt, sondern von Hand und im Vier-Augen-Prinzip übertragen und weitergeleitet.

Das Büro für Wahlen und Abstimmungen wird nach dem Abstimmungswochenende vom 8. März 2015 den Einsatz der maschinenlesbaren Stimm- und Wahlzettel sowie der Scanner und Laptops evaluieren und allenfalls erforderliche Anpassungen des Betriebskonzepts vornehmen. Der Datenschutzbeauftragte wird in diesen Prozess einbezogen werden.

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Anmeldeformular von Immobilien Basel-Stadt für Mietinteressentinnen und -interessenten

Immobilien Basel-Stadt verfügt seit anfangs Februar 2015 über ein überarbeitetes Anmeldeformular für Mietinteressentinnen und –interessenten (Link). Immobilien Basel-Stadt hat bei der Überarbeitung eng mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt zusammengearbeitet.

Das aktuelle Anmeldeformular weist insbesondere die folgenden Neuerungen auf:

  • Neu findet ein zweistufiges Auswahlverfahren statt. In einem ersten Schritt verlangt Immobilien Basel-Stadt von den Mietinteressentinnen und -interessenten nur eine Selbstdeklaration über die Einkommenssituation; es werden noch keine Belege verlangt.
  • Bei der Selbstdeklaration des Brutto-Jahreseinkommens werden weniger genaue Angaben verlangt, als es der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in seinem Merkblatt (Link) tut: Eine Angabe in Zehntausender-Schritten wird nur zwischen 30'000 und 80'000 Franken verlangt; darunter und darüber erfolgt die Angabe in Zwanzig- oder Dreissigtausender-Schritten. Die Angaben werden bis zur Grenze von 150'000 Franken erhoben – aus zwei Gründen: Erstens ist der Mietpreisindex seit der Festlegung der Limite durch den EDÖB im Jahre 1994 (Link, Seite 10) um fast 30% gestiegen. Und zweitens vermietet Immobilien Basel-Stadt auch Wohnungen, die nur mit einem Einkommen von über 100'000 Franken tragbar sind.
  • Einkommensnachweise (und Ausweiskopien) werden erst in einem zweiten Schritt von denjenigen Personen verlangt, die in die engste Wahl gekommen sind. Dieses Vorgehen wird von Immobilien Basel-Stadt bereits auf dem Anmeldeformular transparent dargestellt. Der EDÖB empfiehlt in seinem Merkblatt, diese Unterlagen nur von den Personen einzufordern, mit denen der Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Damit verlängert sich aber der Auswahlprozess für die Mietinteressentinnen und -interessenten, wenn beispielsweise eine erste Person den Entscheid hinauszögert, weil sie sich auch noch für andere Wohnungen beworben hat, die sie vorziehen würde. Die Mietinteressentinnen und -interessenten sind auf ein rasches Vorgehen angewiesen, auch um selber allfällige Kündigungsfristen einhalten zu können. Es erscheint uns deshalb nachvollziehbar und verhältnismässig, diesen zweiten Schritt parallel bei denjenigen (wenigen) Personen durchzuführen, die alle in die engste Wahl gekommen sind.
  • Referenzen und Informationen zur bisherigen Wohnsituation sind neu freiwillig anzugeben.

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt erachtet das neue Anmeldeformular als mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar. Die Abweichungen vom Merkblatt des EDÖB sind aus Sicht des Datenschutzbeauftragten nachvollziehbar und bringen teilweise sogar Verbesserungen mit sich: So erscheint die Erlaubnis des EDÖB, ein Feld «Schweizer / Ausländer» vorzusehen, mit deutlich mehr Diskriminierungspotential behaftet, als der von Immobilien Basel-Stadt gewählte Weg, nach der Nationalität der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu fragen. Immobilien Basel-Stadt hat in diesem Zusammenhang glaubhaft erläutert, dass die Nationalität für eine sinnvolle Durchmischung der Mieterschaft wesentlich sei.

Das neue Anmeldeformular von Immobilien Basel-Stadt hält sich enger an die Vorgaben des EDÖB als etliche Formulare privater Liegenschaftsverwaltungen. Wir sind überzeugt, dass mit dem neuen Vorgehen ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Mietinteressentinnen und Mietinteressenten und den Bedürfnissen von Immobilien Basel-Stadt gefunden werden konnte.

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