Der Datenschutz-Basilisk
Datenschutz ist ein Thema, das uns alle beschäftigt - vom Spam über das Liegenlassen von mobilen Geräten oder das Besprechen von amtlichen Themen im Zug bis zum Entsorgen von amtlichen Dokumenten. Der Datenschutz-Basilisk regt zum Nachdenken an und gibt Ratschläge, wie der Schutz von Personendaten in der Verwaltung verbessert werden kann.
Das Smartphone wie ein offenes Buch? Ein gut gewähltes Passwort schützt unsere Daten auf mobilen Geräten. Aber was ist ein gutes Passwort? Wie viele verschiedene Passwörter brauche ich? Der Datenschutz-Basilisk gibt praktische Tipps.
Das Öffentlichkeitsprinzip – eine Hexerei? Wie steht das Amtsgeheimnis zum Öffentlichkeitsprinzip? Welche Interessen gilt es zu berücksichtigen und wer entscheidet, was herausgegeben wird? Alles halb so wild, beruhigt der Datenschutz-Basilisk.
Viele Amtsstellen müssen heikle Informationen verschicken. Ohne zusätzliche Schutzmassnahmen ist eine E-Mail ungefähr so sicher wie eine offen verschickte Postkarte. Müssen Sie auch heikle Daten versenden? Dann melden Sie dieses Bedürfnis an.
Reto Baader darf über seinen Departementsvorsteher denken, was er will. Er darf es auch im Zug seiner Kollegin anvertrauen. «Anvertraut» ist es aber nicht mehr, wenn andere zuhören und sich ihren Reim auf das Gehörte machen können, sondern vielleicht sogar strafbar.
Notizen als «persönliches Arbeitsmittel» gehen niemanden etwas an, auch nicht die Betroffenen – eine unrichtige Ansicht, die sich hartnäckig hält. Eine solche Ausnahme wurde in der Vernehmlassung zum Informations- und Datenschutzgesetz ausdrücklich abgelehnt.
Befragungen von Kundinnen und Kunden einer Amtsstelle? Um unsere Dienstleistungen besser auf deren Bedürfnisse abzustimmen, reicht in der Regel eine anonyme Umfrage. Um nur bestätigt zu bekommen, dass wir sowieso die Besten sind – damit sind heute keine Lorbeeren zu verdienen.
Wer Personendaten bearbeitet, muss das Datenschutzgesetz einhalten. Das gilt nicht mehr, wenn die Daten anonymisiert worden sind. Anonymisieren ist aber mehr als bloss den Namen entfernen! «Was denn?», will Eveline Gasser vom Datenschutz-Basilisk wissen.
Der Datenmarkt weiss viel, sehr viel. Ein Staatsangestellter würde so gerne im Datenmarkt über eine neue Kollegin nachschauen, ob ihr Mann der Vater ihrer Kinder ist. Darf er das? Weil es ohnehin alle tun? Nein – das kann sehr unangenehme Konsequenzen haben.
Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu ihren eigenen Personendaten. Die Verwaltungsstelle muss ihr also Einsicht gewähren – aber darf sie ihr einfach alle Dokumente aus ihrem Dossier kopiert zustellen? Nicht, ohne die Daten vorher zu prüfen!
Wir alle schätzen Diskretion. Vor allem in heiklen Situationen. Darum gibt es doch diese ‹Diskret-Linien›. Aber reicht es, dass die nächsten Kundinnen oder Kunden einfach einen Meter hintendran warten? Schallwellen pflanzen sich bekanntlich weiter fort ...
Wenn der Chef (oder die Chefin) keine Lust mehr hat, in seinem (oder ihrem) Team «Sauereien» wie Diebstähle hinnehmen zu müssen, dann sind doch Videokameras eine gute Lösung. Oder nicht? Die Polizei darf ja auch …